Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zum Tod von Oury Jalloh

Karlsruhe (dpa) - Fast zehn Jahre nach dem Feuertod des Afrikaners Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle hat das höchste deutsche Strafgericht den umstrittenen Fall zu den Akten gelegt.

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil zum Tod von Oury Jalloh
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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag alle Einsprüche gegen ein Urteil des Magdeburger Landgerichts zurück. Damit ist die Geldstrafe von 10 800 Euro für den damals verantwortlichen Polizisten rechtskräftig.

Der BGH bestätigte auch die Beweisführung des Landgerichts, wonach Jalloh in betrunkenem Zustand das Feuer in seiner Zelle selbst gelegt haben soll. Allerdings läuft noch ein Ermittlungsverfahren der Dessauer Staatsanwaltschaft zur genauen Todesursache. „Die Akte Jalloh ist noch nicht geschlossen“, sagte ein Sprecher der Behörde in Dessau-Roßlau.

Unterstützer der Oury-Jalloh-Initiative im Zuschauerraum reagierten dennoch empört auf die BGH-Entscheidung. Sie riefen im Gerichtssaal: „Schande!“ und „Oury Jalloh - das war Mord!“ Ein von der Initiative in Auftrag gegebenes Gutachten eines irischen Brandsachverständigen gilt als Auslöser der weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Die aus Dessau stammende Parlamentsgeschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Steffi Lemke, sagte: „Es ist beschämend, dass in einem Rechtsstaat ein Mensch in staatlichem Gewahrsam unter ungeklärten Umständen zu Tode kommen kann und die Todesumstände nun für immer ungeklärt bleiben werden.“

Die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible hatte ihre Urteilsbegründung mit der Feststellung begonnen: „Der tragische Tod bewegt die Öffentlichkeit ganz zu Recht und hinterlässt Fassungslosigkeit und Ratlosigkeit.“ Doch Erwartungen der Öffentlichkeit dürften „nicht Maßstab für die Entscheidungsfindung eines Gerichts sein“.

Der Fall beschäftigte den 4. Strafsenat des BGH schon zum zweiten Mal. 2010 hob er einen Freispruch des Landgerichts Dessau auf. Daraufhin befand das Landgericht Magdeburg in einem neuen Prozess, dass der verantwortliche Dienstgruppenleiter gegen Bestimmungen der Gewahrsamsordnung verstoßen hatte, und gelangte im Dezember 2012 zu dem Urteil wegen fahrlässiger Tötung.

Zwar hätte der Polizist den Gewahrsam von einem Richter überprüfen lassen müssen. Das Gericht gestand dem Angeklagten hier aber einen „unvermeidbaren Verbotsirrtum“ zu, weil der Polizist die Bestimmung nicht gekannt habe und weil dies bei der Dessauer Polizei keine gängige Praxis gewesen sei.

Das Landgericht Magdeburg habe an 67 Verhandlungstagen eine umfassende Beweisaufnahme vorgenommen, lobte jetzt BGH-Richterin Sost-Scheible. Bei derWürdigung der Beweise habe es keine Rechtsfehler gegeben. Dies gelte auch für die Feststellung der Brandursache.

Der Verteidiger des heute 54 Jahre alten Polizisten, Hans-Jörg Böger, sprach nach der Entscheidung von einem „salomonischen Urteil“. Jeder weitere Tag in dem Verfahren hätte für seinen kranken Mandanten einen massiven psychischen Druck bedeutet. Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt.

Gabriele Heinecke, Rechtsanwältin von Jallohs Bruder Mamadou Saliou Diallo, kritisierte das Urteil als rechtlich unbefriedigend. „Wenn ein Richter Jalloh gesehen hätte, hätte er sicherlich keinen Anlass gesehen, den Gewahrsam fortzusetzen, und die Einweisung in ein Krankenhaus veranlasst.“ Die Nebenkläger hatten eine Aufhebung des Magdeburger Urteils beantragt und verlangt, der Polizist müsse wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge bestraft werden. Mit der Ablehnung der Revisionsanträge beider Seiten folgte der BGH einem Antrag der Bundesanwaltschaft.

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