Sperrklausel für Stadträte — nicht so einfach

Im Landtag wurden Experten zu dem Vorhaben angehört. Praktiker hoffen auf die Neuregelung. Doch es gibt auch politische und rechtliche Einwände.

Sperrklausel für Stadträte — nicht so einfach
Foto: Stefan Bünting

Düsseldorf. Eigentlich sind sie sich ziemlich einig im Düsseldorfer Landtag: Ein in dieser Form seltenes Bündnis aus SPD, CDU und Grünen will eine 2,5-Sperrklausel für die Wahl zu Kommunalparlamenten einführen. Doch ist das ratsam? Und geht das überhaupt verfassungsrechtlich? Ganz sicher können sich die Abgeordneten nach der Experten-Anhörung am Donnerstag im Landtag nicht sein. Stundenlang standen ihnen dort Professoren, Verbandsfunktionäre und Kommunalpolitiker Rede und Antwort. Die Mehrheit der Befragten sagte zwar: Ihr solltet eine solche Verfassungsänderung machen und ihr dürft das auch. Doch es kamen auch schwerwiegende Einwände.

Die Befürworter betonten die aus ihrer Sicht schwerwiegenden Probleme, die die zunehmende Zersplitterung für die Räte bedeute. So sagte Andreas Wohland vom Städte- und Gemeindebund: Gerade angesichts der großen Fragen, vor die die Kommunen gestellt seien — Stichwort Flüchtlingsunterbringung — seien diese auf stabile politische Mehrheitsverhältnisse angewiesen. Und das funktioniere oft nur noch, wenn sich die großen Fraktionen im Rat zusammenschließen. Die Kommunalpolitiker seien dann ständig auf Kompromisssuche, so dass die politischen Ecken und Kanten weniger erkennbar würden. Das wiederum könne Ursache für die geringer werdende Wahlbeteiligung sein.

Oliver Hallscheidt, SPD-Ratsmitglied in Duisburg, bestätigt das. Seit Wegfall der kommunalen Sperrklausel sei die Zahl der im Duisburger Stadtrat vertretenen Parteien von fünf auf 13 gestiegen. Der Not gehorchend müssten CDU und SPD gemeinsame Mehrheiten finden. Entscheidungen würden von Fall zu Fall verhandelt, für jede Entscheidung werde eine Kompensation erwartet. Mehrheiten mit Kleinstvertretern im Rat zu finden, sei mühsam, häufig habe man es da mit Menschen zu tun, die „einen Messias-Komplex haben oder verstrahlt sind“.

Die Praktiker wiesen darauf hin, dass die Belastung für die Ratsmitglieder immer größer werde, weil aufgrund der vielen Beteiligten Ratssitzungen in die Länge gezogen würden. So hätten etwa die Haushaltsberatungen in Düsseldorf ganze 15 Stunden gedauert. Das schrecke Bewerber ab, das kommunale Ehrenamt werde unattraktiv. Übrig blieben „die Zeitreichen“, wie es CDU-Stadtrat Stefan Weber aus Münster sagte. So könne der Rat kein repräsentatives Bild der Bürger widerspiegeln.

Hansjörg Gebel von den „Piraten in der Kommunalpolitik“ warnt hingegen vor einem so schweren Eingriff ins Wahlrecht wie der Einführung einer Sperrklausel. Gerade über wichtige Fragen wie den Haushalt sollte auch lange debattiert werden. „Den Bürgermeistern darf nicht ein widerspruchsfreies Durchregieren garantiert werden“, sagte er. Für den Verein „Mehr Demokratie“ ist es wichtig, dass es in der Kommunalpolitik Menschen gibt, die sich in Nischenthemen auskennen. Ohne diese würden die Räte ärmer.

Aber hätte eine Sperrklausel überhaupt verfassungsrechtlich Bestand oder würde sie am Ende durch das Landes- oder Bundesverfassungsgericht kassiert? Schon einmal hat der Münsteraner Verfassungsgerichtshof in dieser Frage den Daumen gesenkt. Daher wollen die Landtagspolitiker jetzt die Verfassung selbst ändern, was Prof. Frank Decker von der Uni Bonn einen „Akt parlamentarischer Notwehr“ nennt. Lothar Michael, Professor für Öffentliches Recht an der Uni Düsseldorf, hält ein solches Gesetzesvorhaben für verfassungsrechtlich unproblematisch.

Doch würden durch eine Sperrklausel Wählerstimmen unter den Tisch fallen. Professor Hinnerk Wißmann von der Uni Münster warnt denn auch: „Es geht um den Ernstfall der Demokratie.“ Die Versuchung für die etablierten Parteien, sich Konkurrenz vom Hals zu halten, liege schon strukturell nahe. „Deswegen verstehen die Verfassungsgerichte an dieser Stelle keinen Spaß.“ Und den Politikern der in dieser Frage ganz großen Koalition im Landtag ruft er zu: „Dass Sie sich hier einig sind, ist kein Nachweis höherer Dignität. Auch die verfassungsändernde Mehrheit ist kein Nachweis höherer Dignität.“

Professor Urs Kramer von der Passauer Universität warnt die Abgeordneten ebenso deutlich. Kein Rat sei funktionsunfähig, daher gebe es keinen Grund, in die Wahlrechtsgleichheit einzugreifen. „Die Demokratie kann nur bei einer echten Gefahr eingeschränkt werden. Sie sollten nicht den Fehler begehen, die Demokratie mit undemokratischen Mitteln zu schützen.“

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