Freigang für den ehemaligen Kunstberater Achenbach: Erster Tag in Freiheit

Familienessen mit den Kindern und ein Spaziergang mit dem Hund. So war der erste Tag von Helge Achenbach nach 27 Monaten Knast.

Freigang für den ehemaligen Kunstberater: Achenbach: Erster Tag in Freiheit
Foto: Nicole Gehring

Düsseldorf. Ein Empfang fast wie früher. Eine ganze Schar von Fotografen wartete auf Helge Achenbach, dessen erste Frage war: „Wie schau ich aus?“ Blendend sah er aus, der 64-Jährige, der sein Gewinner-Lächeln auch nach 27 Monaten hinter Gittern nicht verloren hat. Am Mittwoch durfte der Kunstberater die Justizvollzugsanstalt Moers erstmals als Freigänger verlassen. Derweil lief im Landgericht ein Zivilprozess, in dem Achenbach eine nicht unwesentliche Rolle spielt. Oda Jaune, Witwe von Jörg Immendorff, will der Schweizer Galerie St. Gilles verbieten lassen, weiter Kunstwerke ihres verstorbenen Mannes vertreiben zu lassen. Helge Achenbach war lange als Berater für St. Gilles tätig.

Der Freigänger hatte ein volles Programm. In Düsseldorf holte er sich einen BMW ab, den er von einem Freund für die Fahrten nach Moers geliehen bekommt. Danach ging es zum Arzt, um die Herzrhythmusstörungen behandeln zu lassen. Nach dem Mittagessen mit den Kindern nahm sich Achenbach Zeit für einen Rheinspaziergang mit seinem Hund „Daman“.

Freigang für den ehemaligen Kunstberater: Achenbach: Erster Tag in Freiheit
Foto: Meister

„Ich bin jetzt vogelfrei. Sogar meine Frau hat mich verlassen“, erklärte der 64-Jährige dem Express, „ob ihr es glaubt oder nicht. Ich habe fünf Cent in der Tasche.“ Und er kündigte an, ein Buch zu schreiben. „Steh auf und kämpfe — über die Kunst des Überlebens“ soll es heißen.

Als Freigänger kann Helge Achenbach das Gefängnis tagsüber für mehrere Stunden verlassen, muss aber abends in seine Zelle zurückkehren. Als Wiedereingliederungsmaßnahme wird der Kunstberater bei der Kaiserswerther Diakonie in der Flüchtlingshilfe arbeiten, allerdings erst in einigen Wochen.

Während Achenbach seine ersten sonnigen Stunden in Freiheit genoss, ging es am Landgericht um die Immendorff-Affen, die einst das Markenzeichen des Kunstberaters waren, als er noch seine Monkey’s-Restaurants an der Königsallee hatte. Die wurden unter anderem über die Schweizer Galerie St. Gilles vertrieben, für die Achenbach als Berater tätig war.

Das will Oda Jaune, die für die Justiz Michaela Immendorff heißt, unterbinden. Vier Skulpturen aus den Serien „Affe als Turner“ und „Affe mit Rose“ lagern noch in Zürich. Außerdem wird im Zivilprozess vor dem Landgericht um Gussformen gestritten, die in einer Leverkusener Galerie lagern. Mit denen könnten vier verschiedene Werke aus der Serie „Malerstamm“ reproduziert und für teures Geld verkauft werden.

Die Spedition hatte sich bisher geweigert, die Gussformen heraus zu geben, so lange rechtlich nicht geklärt ist, wer darüber verfügen darf. Der Streitwert beträgt immerhin 150 000 Euro. Eine gütliche Einigung kam am Mittwoch nicht zustande. Darum wird das Gericht am 30. September sein Urteil verkünden.

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