NRW NRW-Jagdgesetz: „Dem Anliegen der Volksinitiative wird nicht gefolgt.“

Per Volksinitiative wird der Landtag noch einmal gezwungen, das alte Streitthema aufzugreifen. Schützenhilfe von CDU und FDP (2/2) Zurück zu Teil 1

Symbolbild.

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Foto: dpa

Als Umweltminister Remmel das Gesetz 2015 durchgebracht hatte, hatte er wohl auch an grundsätzlichen Befindlichkeiten gerührt. Sagte er doch, dass der Schwerpunkt nunmehr „auf dem Schutz von Wald und Wildtieren und weniger auf dem der reinen Trophäenjagd“ liege. Weshalb die erzürnte Jägerschaft mit ihrer Volksinitiative nun ein „ideologiefreies praxisgerechtes Jagdrecht“ forderte. „Dieses ideologische Gesetz kann man abwählen“, sagte der CDU-Abgeordetne Deppe mit Blick auf den 14. Mai. Und der seine Haltung schon äußerlich durch sein Janker bekundende FDP-Abgeordnete Karlheinz Busen sah in dem Gesetz ohnehin die Absicht, „Jäger zu diffamieren und an den gesellschaftlichen Rand zu treiben“.

Umweltminister Remmel gab in seiner Antwort auf all dies zu verstehen, dass auch er die Jagd als „sinnvolle und naturnahe Nutzung von Wildtieren“ sehe. Die Gesellschaft habe aber ein Mitspracherecht bei der Frage, wenn es um Leben und Tod von Tieren geht — beim Töten von Haustieren, bei der Fallenjagd. Remmel: „Die Entscheidung darüber fällt das Parlament.“ Er könne sich an kein Gesetz erinnern, das so intensiv beraten worden sei wie das ökologische Jagdgesetz. Und er sagte auch: Die Auswertung der noch nicht abgeschlossen Bewertungen könne durchaus in Zukunft zu Anpassungen führen. Am Ende stand aber der mit rot-grüner Mehrheit gefasste Beschluss: „Dem Anliegen der Volksinitiative wird nicht gefolgt.“

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