LANDTAGSWAHL 17 Wahl-Lexikon: Was der Landtag entscheidet und was nicht

Bildung und Polizei sind Sache der Länder. Die Höhe der Mehrwertsteuer legt der Bund fest. Dazwischen gibt es eine große Grauzone.

Die Höhe der Mehrwertsteuer legt der Bund fest.

Die Höhe der Mehrwertsteuer legt der Bund fest.

Foto: Jens Büttner

Düsseldorf. Rund 13,1 Millionen Wahlberechtigte in NRW sind am 14. Mai aufgerufen, den neuen Landtag zu wählen. Das Parlament wird für fünf Jahre gewählt. Aber welche Befugnisse hat der Landtag? Was können die Abgeordneten in Düsseldorf entscheiden und was nicht?

Deutschland hat eine föderale Struktur. Das heißt: Bei der Gesetzgebung gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern. Rund 60 Prozent aller Bundesgesetze bedürfen der Zustimmung durch den Bundesrat, also der Länderkammer, zum Beispiel, wenn es darum geht, wohin abgelehnte Asylbewerber abgeschoben werden dürfen. Es gilt das Prinzip der Subsidiarität. Das bedeutet: Der Bund soll nur solche Aufgaben übernehmen, die auf Länderebene nicht erfüllt werden können oder die das gesamte Bundesgebiet betreffen, zum Beispiel die Höhe der Mehrwertsteuer.

Zu den Politikfeldern, die Sache des Landtages sind, gehört die Bildung. Ob es ein Turbo-Abi (G 8) am Gymnasium gibt, ist eine Entscheidung der Länder. Deshalb liegt es auch in der Kompetenz des Landtags, darüber zu befinden, wie viele Lehrkräfte es gibt. Ländersache ist auch der Bereich Polizei/Justiz. Wie die Sicherheitsbehörden personell und materiell ausgestattet sind, muss der Landtag festlegen. Überschneidungen gibt es bei der Terror-Abwehr. Wie der Fall des Attentäters Anis Amri gezeigt hat, ist nicht immer eindeutig, wann der Bund zuständig und wann die Länder.

Bei der Grunderwerbsteuer ist das anders. Deren Höhe ist seit der Föderalismusreform 2006 Ländersache. Die Steuer wird beim Verkauf von Immobilien fällig. Noch bis 2006 lag sie überall bei 3,5 Prozent vom Kaufpreis. In Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein sowie Thüringen und dem Saarland werden jetzt 6,5 Prozent fällig. Die meisten anderen Länder verlangen zwischen fünf und sechs Prozent. re

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