Landtagswahl 17 Wahl-Lexikon: Die Menschen hinter den Abgeordneten

237 Politiker haben ein Landtagsmandat. Aber sie sind auf Zuarbeit angewiesen. Dafür stehen ihnen öffentliche Gelder zu.

237 Abgeordnete sitzen aktuell im Düsseldorfer Landtag.

237 Abgeordnete sitzen aktuell im Düsseldorfer Landtag.

Foto: Young David (DY)

Düsseldorf. In der aktuellen Wahlperiode besteht der Düsseldorfer Landtag aus 237 Abgeordneten: 98 von der SPD, 68 von der CDU, 29 von den Grünen, 22 von der FDP, 17 von den Piraten und drei ohne Fraktionszugehörigkeit. Aber ihre Arbeit ist nur möglich, weil ihnen viele Menschen zuarbeiten.

Je nach Größe der Fraktionen sieht das Fraktionsgesetz öffentliche Mittel für die politische Arbeit vor. Damit finanziert die SPD als die größte Fraktion 61 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darunter sind 32 Referenten, die den fachpolitischen Arbeitskreisen der Fraktion zuarbeiten oder der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, dem Justiziariat oder dem Stab der Fraktionsführung zugeordnet sind. Dazu kommen noch 22 Kräfte für die Büroarbeit und die Veranstaltungsorganisation sowie sieben Aushilfen.

Die Grünen als der Koalitionspartner beschäftigen derzeit in unterschiedlichem Stellenumfang 35 Mitarbeiter. Für Sonderausschüsse wird gegebenenfalls fachspezifisch zusätzliches Personal eingestellt. Außerdem bietet die Fraktion zwei Ausbildungsplätze für Bürokaufleute und zwei Stellen für ein Freiwilliges Soziales Jahr an.

Die CDU als größte Oppositionspartei kommt im Landtag auf 27 wissenschaftliche und 22 weitere Mitarbeiter (Sekretariat, Sachbearbeitung). Die FDP-Fraktion greift auf ein Team von 44 Mitarbeitern zurück. Die Arbeit aller Fachreferenten der Fraktionen ist bis zum Ende der Legislaturperiode befristet.

Unabhängig von diesem Personalpool jeder Landtagsfraktion steht den Abgeordneten selbst noch ein gesetzlich verankertes Budget von 4330 Euro monatlich für eigene Mitarbeiter zur Verfügung. Für die Grünen-Abgeordneten sind so beispielsweise weitere 35 persönliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landtag und im Wahlkreis tätig.

Das Geld dafür wird nach Vertragsabschluss zwischen den Abgeordneten und ihren Beschäftigten direkt von der Landtagsverwaltung gezahlt. Zum Vergleich: Bundestagsabgeordnete haben für solches Personal 20 000 Euro pro Monat zur Verfügung, Landtagsabgeordnete in Baden-Württemberg 10 000 Euro. er

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