Landtagswahl 17 Wahl-Lexikon: Die Macht der Minderheiten im Landtag

Nicht nur die großen Parteien bestimmen die Landespolitik: Auch für kleine Gruppierungen gibt es Wege, sich einzubringen.

Jeder Abgeordnete kann sich in den Plenarsitzungen durch Redebeiträge oder Zwischenfragen einbringen.

Jeder Abgeordnete kann sich in den Plenarsitzungen durch Redebeiträge oder Zwischenfragen einbringen.

Foto: Federico Gambarini

Düsseldorf. Während CDU und SPD rätseln, wer wohl die meisten Stimmen bekommt, den Ministerpräsidenten stellt und mit wem wohl zusammengearbeitet werden muss, gibt es einige Parteien, die froh sind, wenn sie die fünf Prozent-Hürde nehmen oder auch nur wenige Direktkandidaten stellen können. Doch auch als kleine Gruppierung kann man sich im NRW-Landtag einbringen und die politische Linie mit prägen.

Schon als einzelner Abgeordneter kann man, eine Kleine Anfrage stellen. Diese wird schriftlich gestellt und innerhalb von vier Wochen ebenfalls schriftlich beantwortet. Ziel ist, die Aufmerksamkeit der Regierung auf bestimmte Einzelprobleme zu lenken. Zudem kann sich jeder Abgeordnete in den Plenarsitzungen durch Redebeiträge oder Zwischenfragen einbringen. Noch mehr Möglichkeiten gibt es für Fraktionen — diese müssen aus fünf Prozent der Abgeordneten (bei aktuell 237 Abgeordneten sind das 12 Personen) bestehen — oder andere Gruppen von Landtagsmitgliedern.

Bei der Erstellung der Tagesordnung, der Verteilung der Redezeiten oder der Auswahl des Abstimmungsverfahrens werden Fraktionen grundsätzlich mit einbezogen. Eine solche oder ein Viertel des Landtags (aktuell 59 Personen) kann zudem eine aktuelle Stunde, also eine gemeinsame Diskussion zu einem bestimmten Thema, beantragen. Auch Große Anfragen können von einer Fraktion oder aber sieben Abgeordneten gestellt werden. Im Gegensatz zur Kleinen Anfrage bezieht sich diese auf komplexere Themenfelder. Auch sie wird schriftlich gestellt und beantwortet — innerhalb von einem Vierteljahr.

Wer sich mit mindestens sechs anderen Abgeordneten zusammenschließt, kann zudem Gesetzentwürfe einbringen. Einigt sich ein Viertel der Landtagsmitglieder, können sie eine Plenarsitzung einberufen, ein Fünftel (47 Personen) ist für das Einsetzen eines Untersuchungsausschusses nötig. In solchen und anderen Ausschüssen können sich Abgeordnete auch allein einbringen. cas

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