Gegen „Geheimniskrämerei“ Gabriel will Rüstungsexportgesetz

Berlin (dpa) - Außenminister Sigmar Gabriel will dem Bundestag ein Mitspracherecht bei Rüstungsexporten einräumen. „Es braucht keine Geheimniskrämerei“, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.

Gegen „Geheimniskrämerei“: Gabriel will Rüstungsexportgesetz
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„Die heutigen Regeln kommen alle aus der Zeit des Kalten Kriegs.“

Bisher entscheidet über Rüstungsexporte alleine der Bundessicherheitsrat, dem neben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Gabriel (SPD) sieben weitere Kabinettsmitglieder angehören. Das Gremium tagt streng geheim. Die Exportgenehmigungen werden anschließend zwar veröffentlicht, aber nicht begründet. Abgelehnte Anträge bleiben geheim.

Gabriel setzt sich für eine Reform der Rüstungsexportpolitik ein, um mehr Transparenz zu schaffen. „Ich finde, wir sind eine erwachsene Demokratie und müssen die öffentliche Diskussion nicht scheuen.“ Die jetzigen restriktiven Richtlinien für Rüstungsexporte sollen nach Ansicht des Außenministers in ein Gesetz gefasst werden. Darin sollte der Export bestimmter Waffen in Länder außerhalb von EU und Nato ganz verboten werden, sagte er der dpa. „Und wenn es zu Ausnahmen davon kommt, dann sollte der Deutsche Bundestag darüber beraten.“

Als Beispiel nannte er die Lieferung Tausender Gewehre, Panzerfäuste und Panzerabwehrraketen an die Kurden im Nordirak für den Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS). Mit diesem Waffenexport fiel 2014 das Tabu, dass keine Waffen in Krisengebiete geliefert werden dürfen. Begründet wurde der ungewöhnliche Schritt damals auch mit einem drohenden Völkermord des IS an der Minderheit der Jesiden im Nordirak.

„Jede Entscheidung ist ein Einzelfall und braucht eine sorgfältige Abwägung. Dazu gab es in Deutschland eine sehr aufgeklärte und sachliche Debatte“, sagte Gabriel. „Das zeigt, dass solche Entscheidungen in der Abwägung aller Argumente klug und besonnen getroffen werden können.“

Lange Zeit war es so, dass das Wirtschaftsministerium die Öffentlichkeit nur einmal im Jahr über Rüstungsexporte informierte. Inzwischen wird das Parlament nach jeder Sitzung des Bundessicherheitsrats unterrichtet - aber nur über genehmigte Exporte.

Die geltenden Rüstungsexportlinien stammen aus dem Jahr 2000 und wurden damals von einer rot-grünen Bundesregierung beschlossen. Danach muss bei Entscheidungen über Waffenlieferungen unter anderem die Menschenrechtslage in dem Empfängerland berücksichtigt werden. „Arbeitsplatzargumente dürfen bei Waffenlieferungen keine Rolle spielen“, betonte Gabriel. „Ausschließlich die außen- und sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands dürfen Grundlage für Exportentscheidungen sein.“

Die Opposition reagierte skeptisch auf Gabriels Vorstoß. Die Grünen-Verteidigungsexpertin Agnieszka Brugger sprach von einem „durchsichtigen Wahlkampfmanöver“. „Seine Idee mag auf den ersten Blick sympathisch erscheinen. Doch das Wirtschaftsministerium selbst hat eingeräumt, dass es für die Mitentscheidung des Bundestages eine Änderung des Grundgesetzes bräuchte. Sigmar Gabriel weiß dabei sehr wohl, dass es die Mehrheiten dafür nicht gegeben sind.“ Brugger plädierte dafür, die Bundesregierung stattdessen gesetzlich zu einer öffentlichen Begründung ihrer Exportentscheidungen zu verpflichten.

Der Linken-Rüstungsexperte Jan van Aken unterstützte zwar Gabriels Vorschlag, bestimmte Waffenexporte in einem Gesetz ganz zu verbieten. Er kritisierte aber, dass dies nur für Staaten außerhalb von EU und Nato gelten solle. „Das Nato-Mitglied Türkei ist doch gerade ein Paradebeispiel für ein Land, das am besten gar keine Waffen mehr aus Deutschland bekommen sollte.“

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