Besteuerung Riesige Unterschiede bei der Hundesteuer in NRW

25 bis 1320 Euro müssen Halter je nach Wohnort für einen Hund im Jahr bezahlen. Der Bund der Steuerzahler kritisiert die Besteuerung.

Wuppertal hat im NRW-Vergleich den dritthöchsten Steuersatz für einen Hund. In Mohnheim ist die Besteuerung für einen Kampfhund im Vergleich am höchsten.

Wuppertal hat im NRW-Vergleich den dritthöchsten Steuersatz für einen Hund. In Mohnheim ist die Besteuerung für einen Kampfhund im Vergleich am höchsten.

Foto: dpa

Düsseldorf. In Verl zahlen Hundeliebhaber im Jahr 25 Euro für einen Hund. In Hagen sind es dagegen 180 Euro. Und ein sogenannter Kampfhund schlägt in Monheim gar mit 1320 Euro zu Buche: Auf diese Unterschiede macht der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen aufmerksam, der im Rahmen einer Studie 224 Städte und Gemeinden in NRW miteinander verglichen hat.

Verl scheint das Hundeparadies zu sein — zumindest in Sachen Hundesteuer.

Verl scheint das Hundeparadies zu sein — zumindest in Sachen Hundesteuer.

Die Ursache für diese ungleiche Besteuerung sieht der BdSt durchaus kritisch: „Die großen Unterschiede bei der Hundesteuer weisen darauf hin, dass die Kommunen mit dieser Steuer das Verhalten der Bürger steuern und darauf hinarbeiten wollen, die Zahl der Hunde einzuschränken“, sagte eine Pressesprecherin. Dieses „steuern mit Steuern“ halte der BdSt aber für verfehlt. Steuern seien ein finanzpolitisches, kein ordnungspolitisches Instrument.

Einen hohen Steuersatz für Hunde müssen auch die Bonner bezahlen, nämlich 162 Euro pro Jahr, gefolgt von Wuppertal mit 160 Euro.

Wuppertal hat im NRW-Vergleich den dritthöchsten Steuersatz für einen Hund: 160 Euro werden hier fällig. Der zweite Hund kostet 288 Euro, ein Kampfhund 1000 Euro. In Düsseldorf zahlen Hundehalter 96 Euro im Jahr für den ersten Hund, 150 für den zweiten. Für einen Kampfhund müssen 600 Euro gezahlt werden. Krefeld verlangt 111 Euro für den ersten Hund, 129 Euro für den zweiten und 800 Euro für einen Kampfhund. Kampfhunderassen, so genannte Listenhunde, werden als potenziell gefährlich eingestuft und dürfen höher besteuert werden.

24 der untersuchten Kommunen haben die Hundesteuer im Vergleich zu 2016 erhöht: Geseke um 40 Prozent (von 60 auf 84 Euro), Elsdorf um gut 32 Prozent (von 77 auf 102 Euro) und Brilon um 30 Prozent (von 60 auf 78 Euro).

Wer seinen Hund aus dem Tierheim holt, wird in vielen Städten für ein Jahr oder länger von der Hundesteuer befreit. Für blinde und schwerbehinderte Hundehalter gilt in allen Kommunen eine Steuerbefreiung. Für sozial Schwache gibt es dagegen in nur 190 Kommunen eine Steuerermäßigung, zum Beispiel in Düsseldorf (75 Prozent). Eine Ermäßigung für Wachhunde gibt es in 133 Kommunen. Der Bund der Steuerzahler spricht sich für die Abschaffung der Hundesteuer aus.

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