Fall Achenbach Achenbach zahlt Aldi-Erben 18,7 Millionen

Das Landgericht Düsseldorf bestätigte den Schadensersatz für Aufschläge bei Kunst und Oldtimer-Verkäufen.

Der Dienstag war kein guter Tag für Helge Achenbach. Das Gericht verurteilte ihn erneut dazu, 18,7 Millionen Schadensersatz zu zahlen.

Der Dienstag war kein guter Tag für Helge Achenbach. Das Gericht verurteilte ihn erneut dazu, 18,7 Millionen Schadensersatz zu zahlen.

Foto: dpa

Düsseldorf. Bis zuletzt hatte Kunstberater Helge Achenbach gehofft, mit einem juristischen Trick die Millionen-Forderung der Aldi-Erben stoppen zu können. Sein Rechtsanwalt hatte bezweifelt, dass Berthold Albrecht geschäftsfähig war, als er Verträge über den Kauf von Kunst und teuren Oldtimern abschloss. Dann wären die Vereinbarungen möglicherweise ungültig gewesen. Doch die Taktik im Schadensersatz-Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht ging nicht auf. Am Dienstag wurde Achenbach verurteilt, 18,7 Millionen Euro an die Aldi-Erben zu bezahlen. Eine Forderung von rund vier Millionen Euro wurde abgetrennt und wird in einem weiteren Verfahren verhandelt.

Der Vorsitzende Richter Joachim Matz erklärte in seiner Urteilsbegründung, es lägen nicht einmal „Eingangskriterien“ dafür vor, dass Albrecht dauerhaft nicht geschäftsfähig war. Im Übrigen habe das für den Sachverhalt keine entscheidende Rolle gespielt: „Auch einen Geschäftsunfähigen kann man täuschen und betrügen.“ Den Verdacht in den Prozess einzubringen, habe nicht dazu beigetragen, dass Helge Achenbach „in einem besseren Licht“ dastehe.

Bereits vor zwei Jahren hatte das Landgericht den Aldi-Erben Schadensersatz in Millionenhöhe zugesprochen. Der Kunstberater hatte seinem „Duz-Freund“ immer wieder teure Kunstwerke , unter anderem von Picasso, Tony Cragg, Richter oder Kokoschka, verkauft und dafür Provisionen kassiert, die nicht abgesprochen waren. Ähnlich verfuhr er auch bei dem Verkauf von wertvollen Oldtimern. Zum Teil tauschte der 65-Jährige auf Rechnungen die Dollar-Zeichen gegen Euros aus und nannte das „Collagen“.

Das Oberlandesgericht hatte das Urteil aufgehoben, darum musste nun ein zweites Mal entschieden werden. Wie Matz erklärte, habe die Kammer die erste Entscheidung „bis auf kleine Nuancen“ bestätigt. Inzwischen sei Achenbach auch rechtskräftig wegen Betruges zu sechs Jahren Haft verurteilt: „Er hat eine persönliche Männerfreundschaft ausgenutzt.“

Bezahlt werden soll ein Teil des Schadens aus der Insolvenz-Masse der früheren Achenbach-Firmen. Ein großer Teil der Kunstsammlung wurde inzwischen vom Insolvenzverwalter in mehreren Auktionen zwangsversteigert. Erzielt wurde bisher ein Erlös von rund 8,5 Millionen Euro.

Im Zusammenhang mit dem Kunst-Skandal laufen noch verschiedene andere Verfahren, in denen es teilweise ebenfalls um Millionen geht. Erst vor einigen Tagen hatte Oda Jaune, die Witwe des verstorbenen Künstlers Jörg Immendorff, den Rechtsstreit um zwei Affen-Skulpturen ihres verstorbenen Mannes gewonnen. Die waren vom Insolvenzverwalter mitversteigert worden, obwohl sie tatsächlich nur bei den Achenbach-Firmen gelagert wurden.

Der Kunstberater selbst befindet sich inzwischen im offenen Vollzug und engagiert sich in der Flüchtlingshilfe der Diakonie. Zuletzt hatte er beim Düsseldorfer Marathon ein eigenes Flüchtlings-Team an den Start gebracht.

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