Düsseldorf Gericht: Grünes Licht für AfD-Wahlkampfauftakt in Düsseldorf

Die AfD darf im Henkelsaal tagen. Das hat das Amtsgericht am Freitag in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden. Erlöse sollen an Flüchtlingshilfe gespendet werden.

 Blick in den Henkel-Saal.

Blick in den Henkel-Saal.

Foto: Nanninga, Bernd (bn)

Düsseldorf. Die AfD darf doch im Henkelsaal tagen. Das hat das Amtsgericht am Freitag in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden. Damit steht der Veranstaltung zum Wahlkampfauftakt der Landespartei am kommenden Sonntagabend nichts mehr im Wege. Die unterlegenen Gastronomen nahmen die Entscheidung "mit Bedauern" zur Kenntnis, fühlen sich aber daran gebunden und kündigten an, alle möglichen Gewinne an die Flüchtlingshilfe zu spenden. Das Bündnis "Düsseldorf stellt sich quer" rief zur Antirassismus-Kundgebung am Sonntag auf.

Obwohl im Juli ein Mietvertrag abgeschlossen worden war, hatten die Gastronomen, die Schlösser Quartier Bohème GmbH, die Vereinbarung Anfang August wieder gekündigt. Dagegen war die AFD gerichtlich vorgegangen.

Zur Begründung sagte das Amtsgericht am Freitag, die AfD habe einen Anspruch auf den Raum, der geschlossene Mietvertrag sei durch die Kündigung seitens der Gastronomen nicht erloschen. Auch deren Begründung, die Wahlkampfveranstaltung sei mit einer erhöhten Gefahrensituation verbunden, die wiederum den Geschäftsbetrieb massiv stören würde, wies das Gericht zurück.

Überhaupt geht das Gericht nicht davon aus, dass die AfD-Veranstaltung eine "relevante Bedrohung der Sicherheitslage" bedeuten würde, so Richterin Dr. Susanne Goergens, zumal bislang "keine auf die Veranstaltung bezogenen Demonstrationen bei der zuständigen Behörde angemeldet worden seien". Wenn es doch zu gewalttätigen Ausschreitungen käme, sei die Polizei "verpflichtet und in der Lage", die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Fazit: "Die Veranstaltung als solche stelle unstreitig keine Gefahr dar."

Gegen die Entscheidung können die Gastronomen des Henkel-Saals Widerpruch einlegen - allerdings hat der keine aufschiebende Wirkung. In einer Pressmitteilung meinte die Schlösser Quartier Bohème GmbH am Freitag, man bedauere das Urteil sehr, allerdings "ist uns in vollem Umfang bewusst, dass wir uns in einem Rechtsstaat befinden und das Urteil dieser höchsten staatlichen Instanz daher für uns bindend ist." man habe Entscheidung des Gerichts noch nicht analysiert und könne noch keine Aussage darüber treffen, ob "im Zuge einer etwaigen Berufung die Veranstaltung dennoch verhindert werden könne".

Darüberhinaus kündigten die Düsseldorfer an, "auf einem anderen Weg zu signalisieren, dass wir als Quartier Schlösser Bohème für ein vielfältiges, fremdenfreundliches und friedliches Düsseldorf stehen": Alle im Zusammenhang mit der AfD-Veranstaltung am Sonntag entstehenden Gewinne sollen an den Verein Flüchtlingshilfe Düsseldorf gespendet werden.

Schon vor dem Urteil hatte am Donnerstag eine linke Gruppe zur Sabotage der Veranstaltung aufgerufen. „Was wäre denn, wenn die Bierleitungen verstopft wären? Im Parkhaus den Autos der AFD Ungemach drohen würde“, heißt es unter anderem in einem Aufruf zum „kreativen und wirkungsvollen Protest“ der „Interventionistischen Linken Düsseldorf“. Die Polizei sagte, sie hätte das im Blick und werde entsprechend reagieren.

Am Freitag nun rief das Bündnis "Düsseldorf stellt sich quer" als Reaktion auf den Gerichtsentscheid zu einer Kundgebung auf. Um 17.30 Uhr will man sich unter dem Motto "Kein Altbier für die AfD" am Henkelsaal treffen.Teilnehmer werden gebeten, ihr eigenes Altbier mitzubringen.

Ebenfalls am Freitagmorgen musste eine Veranstaltung mit der AfD-Spitzenkandidatin Dr. Alice Weidel im Parkhotel Güterlsoh abgesagt werden: Grund, laut AfD, in allen Konferenzräumen des Hotels fänden "überraschenderweise Wartungsarbeiten" statt. (mws/si)

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