Tipp von Verbraucherschützern Bei Annullierung von Air-Berlin-Flug auf Umbuchung bestehen

Kehl (dpa/tmn) - Wer derzeit noch einen Flug mit der insolventen Air Berlin gebucht hat, sollte bei einer möglichen Annullierung auf eine Umbuchung bestehen. Dazu rät das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl.

Tipp von Verbraucherschützern: Bei Annullierung von Air-Berlin-Flug auf Umbuchung bestehen
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Die Fluggesellschaft erstattet nämlich keine Tickets mehr. Daher ist es besser, auf eine Umbuchung zu bestehen als auf eigene Kosten einen Ersatzflug zu buchen. Auf diesen Kosten bleiben Flugreisende wahrscheinlich sitzen.

Die Verbraucherschützer raten auch dazu, wenn möglich kein Gepäck mehr bei Air Berlin aufzugeben. Denn geht ein Koffer verloren oder wird beschädigt, bleibe der Kunde wohl auf seinem Schaden sitzen.

Air Berlin hatte angekündigt, keine Tickets mehr zu erstatten, die vor dem 15. August ausgestellt wurden. An diesem Tag hatte die Fluggesellschaft Insolvenz angemeldet. Durch die Pleite zahlt die Airline auch keine Entschädigungen für Verspätungen oder Gutscheine mehr aus. Auch das Vielfliegerprogramm Topbonus musste Insolvenz anmelden, Meilen lassen sich nicht mehr einlösen.

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