Scharfe Kritik an Behörden Sonderermittler: Polizei hätte Amri festnehmen können

Berlin (dpa) - Die Festnahme des islamistischen Attentäters Anis Amri vor seinem Terroranschlag in Berlin scheiterte einem Sonderermittler zufolge mehrfach an Fehlern verschiedener Polizeibehörden in Bund und Ländern.

Scharfe Kritik an Behörden: Sonderermittler: Polizei hätte Amri festnehmen können
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Zu diesem Ergebnis kommt der Abschlussbericht von Bruno Jost. Der vom Berliner Senat eingesetzte Sonderermittler kritisierte sowohl die Berliner Kriminalpolizei als auch die Polizei in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Auch die schlechte Zusammenarbeit der Behörden in ganz Deutschland rügte er. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) forderte gleichzeitig einen Untersuchungsausschuss des Bundestags zu dem Terroranschlag.

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Amri hatte am 19. Dezember 2016 bei seinem Terroranschlag auf einem Weihnachtsmarkt zwölf Menschen getötet - obwohl er der Polizei lange als potenzieller Islamist und Drogenhändler bekannt war und auch mehrfach festgenommen wurde.

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Jost sagte: „Man kann einen Fall wie Amri nicht 08/15 behandeln. Das geht nicht. Amri war einer der Gefährder, die im GTAZ (Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum) so oft und intensiv besprochen wurden wie kaum ein anderer. Und dann kann man nicht so tun, als ob man da einen Eierdieb festgenommen hätte.“

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Die meisten Kritikpunkte in dem 72-seitigen Bericht waren schon länger bekannt. Jost analysierte sie aber noch einmal in vielen Details. Zugleich räumte er ein, dass es für die Polizei viel schwerer geworden ist, Täter wie Amri rechtzeitig zu erkennen. Die islamistischen Terroranschläge würden inzwischen mit einem geringen Aufwand verübt, es gebe kaum Vorbereitungen und daher auch viel schlechtere Chancen für die Polizei, früh genug etwas zu merken.

Was lief aus Josts Sicht schief?

- Amri hätte wegen seines Drogenhandels und gefälschter Ausweise mit einer „reellen Chance“ verhaftet und in Untersuchungshaft gesperrt werden können, stellte Jost fest. Besondere Vorwürfe erhob er gegen die Kripo in Berlin. Sie hätte Amri im Sommer 2016 viel länger observieren müssen, um mehr Erkenntnisse zu sammeln, anstatt die Observation nach sechs Wochen wieder zu beenden. Die Zusammenarbeit der Drogenfahnder und der Terrorismusexperten sei dabei fehlerhaft gewesen und die Ergebnisse entsprechend schlecht. Auch die Generalstaatsanwaltschaft hätte da „ein Auge drauf haben müssen“. Jost betonte: „Da lag wirklich einiges im Argen.“

- Das LKA Berlin habe zudem Amri im Februar 2016 kurz festgehalten und sein Handy beschlagnahmt. Das Vorgehen sei bis dahin völlig korrekt gewesen - aber anschließend seien die Daten aus dem Handy nicht ausgewertet worden, obwohl möglicherweise wichtige Kontakte zu islamistischen Unterstützern daraus hervorgegangen wären.

- Als Amri am 30. Juli 2016 von der Bundespolizei in Friedrichshafen bei der geplanten Ausreise in die Schweiz festgenommen wurde, wurde nach Josts Worten „fast alles falsch gemacht, was man falsch machen kann“. Die Vernehmung sei oberflächlich und nicht an Amris Status als islamistischer Gefährder orientiert gewesen. Die Polizei habe sein Handy nicht beschlagnahmt. Außerdem hätte sich sowohl die Kriminalpolizei Berlin als auch die in NRW einschalten müssen und Amri dort befragen müssen. „Es gab eine realistische Chance, ihn dort aus dem Verkehr zu ziehen.“

- Aus einem abgehörten Telefongespräch Amris mit einem Freund vom 8. April 2006 ging hervor, dass er doch einen tunesischen Reisepass besaß. Das hatte er in seinem Asylverfahren immer bestritten. Die Kripo wurde aber nicht aktiv - obwohl die Ausländerbehörden Amri mit diesem Wissen leichter hätten abschieben können.

- Im Terrorabwehrzentrum GTAZ von Bund und Ländern wurde der Fall Amri mehrfach behandelt. Im Protokoll vom 2. November 2016 findet sich nur der Hinweis, es bestehe Einigkeit, dass „auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse kein konkreter Gefährdungssachverhalt erkennbar ist“.

- Nach dem Anschlag wurde schnell die Identität des Täters bekannt. Der Berliner Senat verlangte vom LKA Informationen über Amri. In dieser sogenannten Führungsinformation vom 22. Dezember 2016 wurden von einem der Autoren die Fakten über das Ausmaß von Amris Drogenhandel „absichtlich verschwiegen“, wie Jost festhielt.

Berlins Innensenator Geisel sagte zur Begründung seiner Forderung nach einem Untersuchungsausschuss des Bundestags, die Fehler vor dem Anschlag seien länderübergreifend und auch auf Bundesebene begangen worden. Daher müsse auch die Rolle des Terrorabwehrzentrums GTAZ und des Bundeskriminalamts (BKA) hinterfragt werden.

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