Vorwurf wegen fahrlässiger Körperverletzung

Polizei, Stadt und Feuerwehr untersuchen Fall von Kohlenmonoxid-Vergiftung in Shisha-Bar.

Vorwurf wegen fahrlässiger Körperverletzung
Foto: dpa

Krefeld. Nach dem Fall von Kohlenmonoxid-Vergiftung nach einem Besuch einer Shisha-Bar an der Rheinstraße am vergangenen Samstag hat die Polizei die Ermittlungen gegen den Betreiber aufgenommen. Der Vorwurf lautet nach Angaben von Polizeipressesprecher Daniel Uebber auf fahrlässige Körperverletzung.

Ein 19 Jahre alter Wachtendonker hatte nach einem Abend mit Freunden in der Shisha-Bar im nahen McDonald’s das Bewusstsein verloren (die WZ berichtete). Der Rettungsdienst hatte bei einem Routine-Check in der Atemluft des jungen Mannes eine hohe Kohlenmonoxid-Belastung nachgewiesen. Daraufhin wurde er in die Uni-Klinik Düsseldorf gebracht, in der er in einer Druckkammer mit reinem Sauerstoff behandelt wurde. Drei seiner Freunde wurden wegen ebenfalls erhöhter Werte in Krefelder Krankenhäuser gebracht.

Auch in einem anderthalb Wochen zurückliegenden ähnlichen Fall, bei dem zwei Frauen nach dem Besuch einer Shisha-Bar am Ostwall über Übelkeit geklagt hatten und in einer Klinik behandelt wurden, ermittelt die Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den dortigen Betreiber.

Nach Angaben der Stadt werden die Verwaltung und die Feuerwehr den Vorfall untersuchen. „Da es sich allerdings um ein laufendes Verfahren handelt, können wir zum aktuellen Vorfall derzeit noch nicht mehr sagen“, sagte Stadtpressesprecher Manuel Kölker am Montag.

Fakt sei, dass der Betrieb als Gaststätte genehmigt und als Kaffeelounge benannt sei. Weder im Genehmigungs-Antrag, noch irgendwo anders sei erkennbar, dass das Lokal als Shisha-Bar genutzt werde. „Das muss aber auch nicht der Fall sein: Es gibt keine rechtlichen Vorschriften, die das verlangen.“

Was die in Shisha-Bars betriebenen Öfen angeht, betont die Stadt: Beim Betrieb von Feuerungsanlagen sei der Eigentümer verantwortlich zu veranlassen, dass die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die Kehr-, Prüfungs- und Messarbeiten durchführen. Werden sie nicht per Formblatt angefordert oder ihnen der Zutritt verwehrt, melden sie das dem städtischen Fachbereich Umwelt.

Der Betreiber der Shisha-Bar sagte gegenüber der Westdeutschen Zeitung, er habe gestern seinen bisher offenen Shisha-Ofen im Lokal bereits von einem Kaminbauer durch einen geschlossenen ersetzen lassen.

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