Ermittlungsverfahren Nicht alle Krefelder Gastronomen bezahlen den Mindestlohn

In Krefeld bekommen immer noch nicht alle Beschäftigten die Bezahlung, die ihnen per Gesetz zusteht. Das kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Die NGG beruft sich hierbei auf neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums.

Ermittlungsverfahren: Nicht alle Krefelder Gastronomen bezahlen den Mindestlohn
Foto: Judith Michaelis

Danach leitete das Krefelder Hauptzollamt in den ersten sechs Monaten des Jahres insgesamt zehn Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter gesetzlicher Mindestlöhne ein.

Im ersten Halbjahr prüften die Krefelder Zollbeamten laut Statistik 90 Hotels, Gaststätten und Restaurants — 22 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die NGG wendet sich gegen Pläne, die Dokumentationspflicht beim Mindestlohn aufzuweichen. Nur so lasse sich Lohn-Prellerei verhindern.

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