Ermittlungen im Fall Wendt eingestellt

In der Affäre um den Polizeigewerkschafter ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Untreue. Der Verdacht erhärtete sich nicht.

Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat die Untreue-Ermittlungen im Fall des Polizeigewerkschaftschefs Rainer Wendt eingestellt. Den für die Besoldung Verantwortlichen sei kein Vorsatz nachzuweisen, sagte ein Behördensprecher am Freitag. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) hatte in Nordrhein-Westfalen zehn Jahre lang ein Teilzeitgehalt als Polizist bezogen, aber nicht als solcher gearbeitet.

Anhaltspunkte dafür, dass Beteiligte bewusst pflichtwidrig gehandelt und einen finanziellen Schaden des Landes bewusst in Kauf genommen hätten, habe es nicht gegeben (Az.: 80 UJs 636/17), hieß es. Es habe sich um eine jahrelange, auch in anderen Bundesländern so gehandhabte Praxis gehandelt — mit dem Ziel, den Gewerkschaftschefs die Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlich geschützten Aufgaben zu ermöglichen.

Die Konkurrenzgewerkschaft GdP hatte hingegen betont, ihren Vorsitzenden stets aus Gewerkschaftsmitteln bezahlt zu haben. „Das muss auch so sein, damit er unabhängig ist. Man kann den Gewerkschaftschef doch nicht vom Arbeitgeber bezahlen lassen“, sagte ein GdP-Sprecher am Freitag.

Über die Frage, wer die Regelung für CDU-Mitglied Wendt zu verantworten hat, war zuvor im NRW-Landtagswahlkampf heftig gestritten worden. Die SPD hatte auch einen Untersuchungsausschuss nicht ausgeschlossen.

Wendt soll zudem ein Aufsichtsratsmandat bei der Axa-Versicherung nicht als Nebentätigkeit gemeldet haben. Aus diesem Grund war gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. dpa

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