Hambach: Land und RWE lehnen Vergleich ab

Das Gericht hatte vorgeschlagen, die Abbaugrenzen des Tagebaus zu verschieben.

Hambach: Land und RWE lehnen Vergleich ab
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Köln/Hambach. Im Prozess um Klagen zum Stopp des Tagebaus Hambach und zur Rettung des Hambacher Waldes ist ein Vergleich-Versuch gescheitert. Das Land und RWE lehnten zwei vom Gericht vorgeschlagene Vergleiche ab. „Es ist bedauerlich, dass RWE nicht zugestimmt hat und so kein Rechtsfrieden hergestellt werden konnte“, sagte der Geschäftsleiter des klagenden Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Dirk Jansen. Nur der Verband konnte sich einen Vergleich vorstellen, bei dem der vom Tagebau bedrohte Hambacher Wald vom Tagebau ausgespart würde.

In dem Verfahren geht es um die juristische Bewertung von Genehmigungen für den Tagebau. Als in den 70er Jahren der Braunkohleplan für Hambach verabschiedet wurde, gab es die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) noch nicht. Sie ist erst seit 1990 in Deutschland Pflicht. Der BUND argumentiert, dass seitdem jeder Plan in Zusammenhang mit dem Tagebau eine UVP haben müsse, also auch der Rahmenbetriebsplan für die Jahre 2020 bis 2030 und auch der von 2015 bis 2017 geltende Hauptbetriebsplan, der auch die Rodungen des Hambacher Waldes regelt. Die Genehmigungen verstießen gegen europäisches Recht - zumal der Hambacher Wald nach europäischen Kriterien zu den wertvollen ökologischen Gebieten gehöre, begründete der BUND seine Klage. Land und RWE sehen dagegen die Rechtsgrundlage des Braunkohleplans aus den 70er Jahren bis 2045 bindend für alle weitere Pläne. Es gebe keine nachträgliche UVP-Pflicht, sagte der Rechtsvertreter des Landes.

Richter Holger Maurer überraschte alle Beteiligten direkt zu Beginn mit zwei möglichen Vergleichen. „Falls es eine Entscheidung gibt, dann wird das ein Weg durch die Instanzen. Viel Streit. Viel Geld“, sagte er im Gerichtssaal mit sehr vielen Braunkohle-Gegnern als Zuhörer. Außerdem werde es damit auch keinen Rechtsfrieden geben. Er schlug als möglichen Vergleich vor, die Abbaugrenzen des Tagebaus zu verschieben und den Wald beim Abbaggern auszusparen. Eine andere Option sei, den Wald so lange wie möglich zu verschonen in der Hoffnung, dass zwischenzeitlich der Kohleausstieg greife. Die Entscheidung soll am Freitag verkündet werden. lnw

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