Ans Fundrecht halten Tier zugelaufen: Was Finder tun müssen

Bonn (dpa/tmn) - Eine Katze oder eine Schildkröte sitzen auf einmal im Vorgarten oder auf dem Balkon. Was sollten Finder in so einem Fall tun?

Ans Fundrecht halten: Tier zugelaufen: Was Finder tun müssen
Foto: dpa

Als Erstes sollten sie sich ans Fundbüro der Gemeinde wenden und eine Fundanzeige aufgeben. Ebenso sollte man das örtliche Tierheim informieren.

Ist das Tier mit einem Transponder oder einer Tätowierung gekennzeichnet, kann das Tierheim oder ein Tierarzt meist schnell den Eigentümer ausfindig machen, erklärt Lea Schmitz vom Deutschen Tierschutzbund.

Behält ein Finder das Tier erstmal selbst, muss er es artgerecht unterbringen und versorgen. Er muss es aber in jedem Fall bei der Gemeinde als gefunden melden. Tut er das nicht, verstößt er gegen das Fundrecht und macht sicht strafbar. Und auch wenn man das neue Tier liebgewonnen hat: Der frühere Besitzer hat bis zu sechs Monate nach der Fundanzeige Zeit, das Tier zurückzufordern.

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