Koalitionsverhandlungen Dissens zwischen Union und SPD bei Migration ausgeräumt

Berlin (dpa) - Auf der Zielgeraden ihrer Koalitionsverhandlungen haben Union und SPD einen letzten Streitpunkt in der Migrations- und Flüchtlingspolitik abgeräumt.

Koalitionsverhandlungen: Dissens zwischen Union und SPD bei Migration ausgeräumt
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Nach einer Diskussion in der großen Runde der Unterhändler von CDU, CSU und SPD teilte SPD-Vize Ralf Stegner am Freitagabend in Berlin mit, der Dissens sei beendet, es bleibe bei den Formulierungen aus dem gemeinsamen Sondierungspapier. Bei der Auseinandersetzung ging es um die Auslegung eines Maximalwerts für die Zuwanderungszahlen.

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Ohne die CSU zu nennen, sagte Stegner, nach der Einigung auf das Sondierungspapier sei eine öffentliche Debatte geführt worden nach dem Motto, die SPD habe angeblich eine Obergrenze akzeptiert. „Das haben wir nicht.“ Die Unionsführung habe nun zugesagt, „auf diese Art irreführender Öffentlichkeitsarbeit zu Lasten der SPD zu verzichten. Dann muss man sich nicht an Formulierungen verkämpfen.“ Die SPD habe sich nicht über die Formulierung beschwert, sondern darüber, dass sie zu ihren Lasten missinterpretiert worden sei. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer sagte der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage zu der Einigung beim Zuwanderungsthema: „Ich bin sehr zufrieden.“

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Im geeinigten Ergebnispapier der Arbeitsgruppe „Migration und Integration“ heißt es nun wie im Sondierungspapier, Union und SPD stellten fest, dass die Zuwanderungszahlen „die Spanne von jährlich 180.000 bis 220.000 nicht übersteigen werden“. Die SPD wollte in der AG diesen Passus zuletzt in die Formulierung ändern, man stelle fest, „dass beim jetzigen Kenntnisstand zu erwarten ist, dass die Zuwanderungszahlen (...) für die nächsten Jahre bei jährlich insgesamt ca. 180.000 bis 220.000 liegen werden“. Nach der Einigung bleibt nun alles beim Alten. Aus SPD-Kreisen hieß es bereits am Nachmittag, man wolle das Sondierungspapier lediglich präzisieren und stelle keine Nachforderungen.

Union und SPD bekennen sich zum Grundrecht auf Asyl, zur Genfer Flüchtlingskonvention sowie zur UN-Kinder- und zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Man sei sich einig, „dass die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft nicht überfordert werden darf“. Zudem wolle man die Anstrengungen fortsetzen, die Migrationsbewegungen nach Deutschland und Europa angemessen zu steuern und zu begrenzen, „damit sich eine Situation wie 2015 nicht wiederholt“ - damals hatte die Flüchtlingskrise begonnen.

In einem Maßnahmenpaket heißt es unter anderem, Union und SPD wollten sich für gemeinsame Asylverfahren überwiegend an den EU-Außengrenzen sowie für gemeinsame Rückführungen von dort einsetzen. Nach Kapiteln zur Erwerbsmigration und zur Integration legt das Papier im letzten Abschnitt einen Schwerpunkt auf effizientere Verfahren.

Die Bearbeitung von Asylverfahren soll nach dem Willen von Union und SPD künftig wie geplant in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen sichergestellt werden. Erwachsene werden demnach verpflichtet, bis zum Abschluss des Verfahrens in den Einrichtungen zu bleiben - in der Regel maximal 18 Monate, Familien mit minderjährigen Kindern höchstens 6 Monate.

Künftig sollen nur jene Schutzsuchende auf die Kommunen verteilt werden, bei denen eine positive Bleibeprognose bestehe. Bei Ausreisepflichtigen solle stärker unterschieden werden, ob sie unverschuldet an der Ausreise gehindert worden seien oder selbst dazu beigetragen haben, dass ihre Ausreisepflicht nicht durchgesetzt werden kann. Zudem sollen Straftäter ausgewiesen werden - dies gelte auch bei Verurteilungen von mindestens einem Jahr bei Sozialleistungsbetrug oder wegen Rauschgifthandels.

Zur Beschleunigung der Verfahren will eine neue GroKo zudem Algerien, Marokko und Tunesien sowie weitere Staaten mit einer regelmäßigen Anerkennungsquote von unter 5 Prozent zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Einzelfallprüfungen soll es weiterhin geben.

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