Hintergrund SPD-Basis am Zug: Sieben Fakten zum GroKo-Mitgliedervotum

Berlin (dpa) - Man kann darüber streiten, ob es demokratisch ist oder nicht, dass die SPD-Mitglieder über den Koalitionsvertrag abstimmen. 443.152 Sozialdemokraten gab es in Deutschland zum Jahreswechsel.

Hintergrund: SPD-Basis am Zug: Sieben Fakten zum GroKo-Mitgliedervotum
Foto: dpa

Seitdem sind Tausende dazugekommen - auch, weil Gegner einer neuen großen Koalition mit „Tritt ein, sag nein!“ geworben haben.

Wer an diesem Dienstag bis 18 Uhr im Verzeichnis steht, darf entscheiden, ob es wieder eine Koalition mit der Union geben soll oder nicht. Die neue Mitgliederzahl wird dann bekannt gegeben. Was man zur SPD-Mitgliedschaft und der GroKo-Entscheidung wissen muss:

1. Endgültige Entscheidung? Ja, das Votum der Mitglieder ist verbindlich. Der Vorstand kann sich nicht darüber hinwegsetzen.

2. Monats-Frist: Die Ortsvereine müssen innerhalb eines Monats über die Aufnahme eines Neumitglieds entscheiden. Es kann natürlich auch viel schneller gehen. Wer sich bis zum 6. Januar angemeldet hat, muss also in jedem Fall schon Bescheid bekommen haben: angenommen oder abgelehnt. Verschläft der Ortsverein die Frist, gilt das als Annahme.

3. Kosten: Umsonst ist das Mitreden beim Mitgliederentscheid nicht. Mindestens 5 Euro im Monat ist der Mitgliedsbeitrag, wer gar kein Einkommen hat, zahlt 2,50 Euro. Für Mitglieder, die mehr als 4000 Euro netto verdienen, schlägt die Partei bis zu 250 Euro Beitrag vor.

4. Formales: Ab 14 darf man eintreten - man muss also nicht volljährig sein, anders als bei der Bundestagswahl. Auch die deutsche Staatsbürgerschaft brauchen SPD-Mitglieder nicht.

5. Bekenntnis: Die Ortsverbände dürfen nur Mitglieder aufnehmen, die sich „zu den Grundsätzen der Partei“ bekennen. Was das heißt? In der Präambel des Statuts steht: Frieden, Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität, gesellschaftliche Gleichheit von Mann und Frau und Bewahrung der natürlichen Umwelt. Für die Gewissensprüfung können die Ortsvereine Anwärter zum Gespräch laden.

6. Keine mehrfache Mitgliedschaft: Jeder kann nur bei einem Ortsverband Mitglied sein - und man darf laut Satzung keiner „konkurrierenden politischen Partei oder Wählervereinigung“ angehören oder für die arbeiten. Ob das in jedem Fall auffällt, ist eine andere Frage.

7. Die Union macht es anders: Eine Mitgliederbefragung gibt es in den Statuten zwar, aber üblich ist sie auf Bundesebene nicht. Bei der CSU gab es 2016 die erste Befragung überhaupt. Bei der CDU ist es schon ungewöhnlich, dass diesmal ein großer Parteitag mit 1000 Delegierten über die neue GroKo entscheiden wird.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort