NRW Laschet: Fahrverbote wären rechtswidrig

Düsseldorf. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) will auch nach dem Diesel-Urteil Fahrverbote in NRW verhindern. Angesichts der vom Land eingeleiteten Maßnahmen, um zu einer Verbesserung der Luftqualität beizutragen, „halte ich Fahrverbote auf jeden Fall für unverhältnismäßig und für rechtswidrig.“ Das Bundesverwaltungsgericht hatte Ende Februar entschieden: „Sollten Verkehrsverbote für Diesel-Kfz als die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung überschrittener NO2-Grenzwerte darstellen, sind diese — unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit — in Betracht zu ziehen.“ An diesem Begriff der Verhältnismäßigkeit setzt Laschet nun an.

 Armin Laschet (CDU) bei der Pressekonferenz.

Armin Laschet (CDU) bei der Pressekonferenz.

Foto: Federico Gambarini

„Politisch wollten wir die Fahrverbote ohnehin nicht, jetzt halte ich sie unter dem Aspekt für rechtswidrig, dass Verhältnismäßigkeit das leitende Prinzip sein soll.“

Fahrverbote, so Laschet, seien deshalb nicht verhältnismäßig, „weil das, was hier in NRW derzeit passiert, erwarten lässt, dass in Kürze die Schadstoffwerte sinken werden“. So werde die Landesregierung ihre Maßnahmen verstärken, um zur Verbesserung der Luftqualität beizutragen: Unter anderem bei der Förderung des Ausbaus alternativer Antriebe und beim Ausbau des ÖPNV. Auch fördere das Land öffentliche Ladesäulen. Laschet verweist darauf, dass nicht nur die Diesel-Pkw, sondern auch die Rheinschifffahrt und die Industrie zu erhöhten Stickoxidwerten beitrügen. Die blaue Plakette lehnt Laschet als „Vorstufe vom Fahrverbot“ ab.

Nun entscheidet nicht die Landesregierung selbst über mögliche Fahrverbote, sondern diese können Teil eines von den Bezirksregierungen erstellten Luftreinhalteplans sein. Die fünf Bezirksregierungen im Land sind freilich in die Behördenhierarchie eingegliedert. Mit Blick darauf sagt Laschet: „Wir haben die Bezirksregierungen wissen lassen, dass das die Auffassung der Landesregierung ist.“ Nach der Verfassung gebe es ein Weisungsrecht, „aber wir sind im Moment noch im Dialog“.

Jürgen Resch, Chef der Deutschen Umwelthilfe, die das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erstritten hatte, zeigte sich gegenüber dieser Zeitung empört. „Es ist ein unglaublicher Vorgang, dass ein Ministerpräsident die Bezirksregierung anweisen will, das einzige offensichtlich wirksame Mittel nicht anzuwenden — Fahrverbote. Auch die Umwelthilfe halte es für sinnvoll, für einzelne Berufsgruppen, deren Fahrzeuge für das Funktionieren einer Stadt notwendig sind, mit Augenmaß Übergangsregelungen zu schaffen. Aber der überwiegende Teil der schmutzigen Diesel müsse ausgesperrt werden. Nur so könne Druck auf die Autoindustrie ausgeübt werden, die Nachrüstungen auf eigene Kosten vorzunehmen.

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