Colonia Dignidad: Krefelder Staatsanwalt reist nach Chile

Im April macht sich Axel Stahl auf den Weg nach Chile. Er hofft auf Hinweise zu dem Verschwinden dreier junger Menschen.

Folter, Mord, Kindesmissbrauch: Die Liste der Gräueltaten in der Colonia Dignidad (spanisch für „Kolonie Würde“) ist lang. Längst sind nicht alle Verbrechen auf dem Sektengelände aufgeklärt. Seit Jahren laufen die Ermittlungen zu den Vorfällen, die zur Zeit der Militärdiktatur von Augusto Pinochet (1973-1990) rund 400 Kilometer von der chilenischen Hauptstadt Santiago de Chile entfernt auf einem hermetisch abgeriegelten Gelände geschehen sind. Seit Jahren müssen die Ermittler, wie der Krefelder Oberstaatsanwalt Axel Stahl, dabei auch auf dringend notwendige Informationen von den chilenischen Behörden warten. Die Folge: Verfahren drohen ergebnislos eingestellt zu werden.

Um das zu verhindern, wird eine Delegation unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) Ende April nach Chile reisen. Mit dabei ist auch der Krefelder Oberstaatsanwalt Axel Stahl. „Ich freue mich sehr, dass die Reise nun zustande kommt und hoffe darauf, vor Ort mit den chilenischen Behörden sprechen und neues Erkenntnisse für das von uns zu bearbeitende Verfahren zu erhalten“, sagt Stahl.

Konkret geht es um das ungeklärte Verschwinden dreier junger Gewerkschafter auf dem Sektengelände. Die Krefelder Staatsanwaltschaft ermittelt in diesem Zusammenhang auch gegen den ehemaligen Sektenarzt Hartmut Hopp, der seit seiner Flucht aus Südamerika in Krefeld lebt. Der Vorwurf lautet Mord.

Stahl hofft darauf, Hernan Gonzalez treffen zu können. Der Richter hatte die Untersuchungen zu den Vorwürfen in der Colonia Dignidad in Chile geleitet. Unter anderem hatte Gonzalez den Sektenführer Paul Schäfer am 24. Mai 2006 wegen Kindesmissbrauch in 25 Fällen für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Ob das Treffen stattfindet, wurde vom Ministeriumssprecher nicht kommentiert. Generell sei das Ziel der Reise, ein unmittelbares Zusammentreffen der Justizbehörden zu ermöglichen, durch das die Kommunikation vereinfacht und das weitere Vorgehen effizienter abgestimmt werden könne.

Denn bislang waren die chilenischen Behörden nach Angaben von Stahl keine große Hilfe. „Leider wurden sämtliche, von uns bei den chilenischen Behörden erbetenen Ermittlungen in Chile bisher nicht durchgeführt“, erklärt Axel Stahl. Zwar seien Verfahrensakten nach Deutschland versandt worden, doch seien diese laut Stahl wenig hilfreich. „Entscheidend sind die ergänzenden Ermittlungsmaßnahmen in Chile, die bis heute nicht durchgeführt worden sind.“

Unter anderem hatte die Krefelder Staatsanwaltschaft die Ermittler in Chile gebeten, Missbrauchsopfer ein zweites Mal zu befragen, um weitere Informationen zu erhalten, inwieweit Sektenarzt Hartmut Hopp auch an den Vergewaltigungen durch Sektenführer Paul Schäfer beteiligt gewesen sein könnte. Der 73-Jährige ist bereits in Südamerika wegen der Beihilfe zu sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Das Landgericht Krefeld war im August des vergangenen Jahres der Einschätzung der Krefelder Staatsanwaltschaft gefolgt, demnach Hartmut Hopp die in Chile verhängte Strafe in Deutschland verbüßen muss.

Hopps Anwalt, Helfried Roubicek, hatte Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Krefelder Landgerichts eingelegt. Jetzt liegt der Fall beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, dessen Entscheidung weiterhin aussteht.

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