"Boykottiert Türken-Läden" - Aussage von AfD-Mann Gottschalk doch Volksverhetzung?

Gestern hieß es, die Äußerung von AfD-Politiker Kay Gottschalk bleibe juristisch ohne Folgen. Nun rudert die Staatsanwaltschaft Krefeld zurück: Der Prüfungsprozess sei doch noch nicht abgeschlossen.

 Muss wegen seiner Äußerungen keine Strafverfolgung fürchten: AfD-Bundesvize Kay Gottschalk.

Muss wegen seiner Äußerungen keine Strafverfolgung fürchten: AfD-Bundesvize Kay Gottschalk.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Krefeld. Am Tag danach muss sich Krefelds Oberstaatsanwalt Axel Stahl formal korrigieren. Der Prüfungsprozess in der Causa Gottschalk sei doch noch nicht endgültig abgeschlossen. „Es gab einen Kommunikationsfehler im Hause.“ Inhaltlich dürfte sich kaum etwas ändern.

Mit „hoher Wahrscheinlichkeit“, so Stahl, laufe es darauf hinaus, dass die Äußerung des AfD-Bundesvize auf dem Neujahrsempfang der Partei im Januar, wie berichtet, nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle. Wörtlich hatte Kay Gottschalk gefordert: „Ich rufe alle Bürger guten Willens auf: Boykottiert die Läden der Türken in Deutschland, denn die fahren zu 70 Prozent auf Erdogan ab.“ Sogar aus eigenen Reihen kam der Vorwurf, Gottschalk bediene sich einer Nazi-Rhetorik.

Auf WZ-Anfrage zur bevorstehenden Entscheidung der Staatsanwaltschaft: „Meine Aussage war unsensibel und in dieser Form falsch, aber kein Fall des Paragraphen 130. Eine Anklage hätte mich mehr als erstaunt.“ Er habe aus seinem Fehler gelernt. Mehr noch, die AfD wolle eine Erweiterung des entsprechenden Paragraphen in den Bundestag einbringen, „da derzeit kein Schutz deutscher Bürger vor Volksverhetzung gewährleistet wird.“ mip

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