Politik Gehört der Islam zu NRW? AfD attackiert Laschet

Seit der damalige Bundespräsident Christian Wulff den Satz "Der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland" gesagt hat, wird darüber gestritten. Jetzt auch im NRW-Landtag: Die AfD will Ministerpräsident Laschet aus der Reserve locken.

 Da in Nordrhein-Westfalen 1,5 Millionen Muslime leben, ist der Islam „Teil unserer Gesellschaft“ - davon in Ministerpräsident Armin Laschet überzeugt.

Da in Nordrhein-Westfalen 1,5 Millionen Muslime leben, ist der Islam „Teil unserer Gesellschaft“ - davon in Ministerpräsident Armin Laschet überzeugt.

Foto: Federico Gambarini

Düsseldorf. Ist der Islam Teil der nordrhein-westfälischen Gesellschaft? Diese Frage erörtert der Landtag am Donnerstagmorgen auf Antrag der AfD-Opposition in einer Aktuellen Stunde. Anlass ist die Eröffnung einer Ditib-Moschee am vergangenen Wochenende in Aachen.

Dort hatte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Samstag gesagt, da in Nordrhein-Westfalen 1,5 Millionen Muslime lebten, sei der Islam „Teil unserer Gesellschaft“. Die AfD wirft dem Regierungschef in ihrem Antrag vor, mit seiner Äußerung stehe er im Widerspruch zur Mehrheit der Deutschen. Die Fraktion beruft sich dabei auf eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa für die „Bild“. In der Erhebung hatten im vergangenen Jahr 60 Prozent der Befragten der Aussage, der Islam sei ein Teil Deutschlands nicht zugestimmt.

Die AfD wirft Laschet vor, mit seinen Äußerungen bei der Eröffnung der Ditib-Moschee habe er „einen vom türkischen Staat gelenkten Dachverband mit skandalös nationalistischen Tendenzen hofiert“. Anschließend beschäftigt sich der Landtag mit Kinderlärm auf Sportplätzen.

Dazu bringen die Regierungsfraktionen von CDU und FDP mit den Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen einen gemeinsamen Antrag ein. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, sich im Bund für eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes einzusetzen. Damit soll Kinderlärm auf Sportplätzen in die Liste nicht „schädlicher Umwelteinwirkungen“ aufgenommen werden. Der Bundesgerichtshof hatte vor drei Jahren bereits entschieden, dass Kinderlärm auf Spielplätzen zu tolerieren sei. dpa

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