Schnelle Hilfe gefragt Wie finde ich einen Handwerker-Notdienst?

Mainz (dpa/tmn) - Ob Wasserrohrbruch, Heizungsausfall oder leck geschlagene Waschmaschine - derartige häusliche Katastrophen halten sich nicht unbedingt an Arbeitszeiten. Dabei ist in solchen Fällen schnelle Hilfe gefragt.

Schnelle Hilfe gefragt: Wie finde ich einen Handwerker-Notdienst?
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Wer aber in Notfällen hektisch nach Fachleuten sucht, sollte immer daran denken: Auf dem Markt tummeln sich auch unseriöse Anbieter. Ein Notdienst, der am späten Abend oder am Wochenende anrückt und einen Schaden behebt, erhebt oft einen Aufschlag von 50 bis 100 Prozent. Dagegen ist juristisch auch nichts einzuwenden. Aber: „Der Zuschlag kann sich nur auf den Lohn und die lohnabhängigen Kosten beziehen, die im Stundenverrechnungssatz und in den Wegekosten enthalten sind“, sagt Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz.

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Der Preis setzt sich zusammen etwa aus dem Stundenlohn, den Kosten für die Anfahrt, die Höhe des Zuschlags und eventuelle Ersatzteile. Summen, die am Telefon genannt werden, sind rechtlich bindend. Fällt später die Rechnung deutlich höher aus, kann sie angefochten werden. Manche Notdienste bestehen auf Kartenzahlung oder Geld in bar, wenn sie abends, nachts oder am Wochenende vorbeikommen. „Darauf müssen sich Kunden aber nicht einlassen“, erklärt Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

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Wer einen Notdienst bestellt, muss ein Einsatzprotokoll unterschreiben. Eine Bargeldzahlung kommt allein aus steuerrechtlichen Gründen nicht infrage - der Kunde braucht, um Handwerkerleistungen steuerlich geltend zu machen, eine Rechnung, und die Zahlung muss auf das Konto des Handwerkbetriebs erfolgen. Wird der Kunde zur unverzüglichen Zahlung unter Druck gesetzt oder sogar bedroht, sollte die Polizei gerufen werden.

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Aber wie können sich Verbraucher wappnen, damit sie erst gar nicht in die Falle eines unseriösen Notdienstes tappen? Ideal ist es, bereits im Vorfeld den Handwerker seines Vertrauens anzusprechen. Bietet er keinen Notdienst an, wird man unter der Handwerkersuche auf der Webseite des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) fündig.

„Hilfreich ist es natürlich, wenn man bereits die Installation und Wartung von einem Handwerker ausführen lässt, der selbst einen Notdienst anbietet“, betont Henning Gandesbergen vom ZVSHK. Der Kunde kennt dann den Handwerker, und der Handwerker kennt das Objekt.

Kommt es zu einem Wasserrohrbruch oder einem Heizungsausfall in einer Mietwohnung, dann müssen Mieter als Erstes ihren Vermieter verständigen, erklärt Rolf Janßen vom DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main. Ist der Vermieter nicht zu erreichen, sollte sich der Mieter vergewissern, ob für solche Notfälle etwa im Treppenhaus Notdiensttelefonnummern ausgehängt oder auf sonstige Weise - etwa Infoschreiben an die Mieter - hierauf hingewiesen wurde.

Sind dem Mieter keine Notdiensttelefonnummern bekannt und ist der Vermieter nicht zu erreichen, dann darf unter bestimmten Umständen der Mieter auch selbst einen Notdienst mit der Schadensbehebung beauftragen - auf Kosten des Vermieters.

Ein Tipp für Hauseigentümer: „Wasserschäden können über eine Hausratsversicherung versichert werden“, sagt Kodim. Wenn Wasser infolge eines Rohrbruchs oder einer Leckstelle austritt, werden von dem Versicherer die Kosten für Trocknung und Beseitigung der Schäden übernommen. „In dem Fall muss der Schaden unverzüglich der Versicherung gemeldet und alles versucht werden, den Schaden so gering wie möglich zu halten“, so Kodim.

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