NRW-Schulministerin Gebauer will kein Kopftuchverbot an Grundschulen

Bei der Diskussion im Schulausschuss über die Auswirkungen eines Verbots von Kopftüchern für Grundschülerinnen gibt es viele rechtliche Bedenken.

NRW-Schulministerin Gebauer will kein Kopftuchverbot an Grundschulen
Foto: Federico Gambarini/dpa

Düsseldorf. NRW-Staatssekretärin Serap Güler (CDU) hat eine hitzige Debatte losgetreten mit ihrem Vorstoß, ein Kopftuchverbot für Mädchen an Grundschulen einzuführen. „Wenn Eltern schon Kinder im Kita- oder Grundschulalter Kopftuch tragen lassen, sexualisieren sie das Kind“, hatte sie in einem Interview konstatiert und nur verhaltene Rückendeckung von Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) erhalten. Der äußerte Zweifel, ob ein gesetzliches Verbot des Kopftuchs der richtige Weg sei, um dem Phänomen zu begegnen.

Am MIttwoch diskutierte der Schulausschuss im Landtag kontrovers über Gülers Forderung. Die Fraktion der Grünen hatte einen Bericht zu dem Thema angefordert — der Antworten auf entscheidende Fragen wie etwa nach der Zahl der Grundschülerinnen in NRW, die ein Kopftuch tragen, und inwiefern der Schulfrieden dadurch gestört wird, allerdings schuldig blieb. Zumindest im Hinblick auf die Pläne ihres Ministeriums bezog Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) klar Position: „Das Ministerium plant keinen Gesetzesentwurf, Kindern im Grundschulalter das Tragen eines Kopftuches zu verbieten.“ Vielmehr wolle das Ministerium muslimischen Kindern durch den Ausbau des islamischen Religionsunterrichts die Grundlagen für die selbstbestimmte Ausübung ihrer Religion vermitteln. Zahlen über Grundschülerinnen, die einen Handlungsbedarf nahelegen würden, lägen nämlich nicht vor.

Damit war das Thema auch für die SPD vom Tisch, die sich im Lichte der Fakten hinter Gebauer stellte: „Solche Popanzdebatten sind nicht zielführend“, sagte der SPD-Abgeordnete Jochen Ott und sprach sich dafür aus, auf anderen Wegen auf Eltern einzuwirken, die ihre nicht religionsmündige Töchter zum Tragen eines Kopftuchs nötigen. Ebenso müsse man etwa das Fasten während des Ramadans im Sommer diskutieren, wenn Kinder in der Schule dann in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt sein könnten.

Ein Aspekt, den Gebauer zwar ernst nimmt, möglichen Handlungsbedarf aber nicht in ihrem Ressort sieht: „Es gibt diese Fälle, dass Kinder im Ramadan kollabieren und nicht mehr an Prüfungen teilnehmen können. Gerade an Prüfungstagen müssen Kinder ausreichend mit Getränken und Nahrung versorgt sein“, betont die Ministerin. „Das ist aber eine gesamtgesellschaftliche Debatte, die wir führen müssen. Der Ball liegt da nicht mehr im Feld des Schulministeriums.“

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