Diskussion um Verwendung Die nächste Abgasrechnung - VW muss Milliardenbuße zahlen

Braunschweig/Wolfsburg (dpa) - Eine Milliarde Euro - nach Einschätzung der Ermittler ist es das höchste jemals in Deutschland verhängte Bußgeld, das VW für den Dieselskandal zahlen muss. Für die Verwendung der Summe gibt es schon Ideen.

Diskussion um Verwendung: Die nächste Abgasrechnung - VW muss Milliardenbuße zahlen
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Zunächst einmal bekommt die niedersächsische Landeskasse die Milliarde. Sie soll innerhalb von sechs Wochen überwiesen werden. „Es gibt keine Möglichkeit, das an gemeinnützige Organisationen zu reichen“, sagte Klaus Ziehe von der Staatsanwaltschaft Braunschweig.

Was nun mit dem Geld geschieht, darüber gibt es unterschiedliche Vorstellungen. FDP und Steuerzahlerbund in Niedersachsen wollen zum Beispiel, dass das Geld in den Schuldenabbau des Bundeslandes fließt. Der niedersächsische Richterbund forderte mehr Jobs in der Justiz. Dass andere Bundesländer über den Länderfinanzausgleich ebenfalls von der VW-Milliarde profitieren, hält die Landesregierung für unwahrscheinlich. Aus ihrer Sicht muss die Milliardenstrafe nicht mit in den Ausgleichstopf hineingerechnet werden.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wiegt das Bußgeld schwer. Eine Milliarde zahlt auch Volkswagen nicht einfach aus der Portokasse. Indes musste der Konzern schon viel höhere Kosten im Dieselskandal schultern. Allein in Nordamerika verbuchte VW bislang für Entschädigungszahlungen und Strafen rund 25 Milliarden Euro an Rechtskosten. Zudem laufen die Geschäfte des Autobauers wieder gut: Der Volkswagen schaffte zuletzt Verkaufsrekorde, 2017 verdiente der Konzern unterm Strich mehr als 11 Milliarden Euro. Die VW-Anleger blieben nach der Milliardenstrafe auch erst einmal gelassen. Die Vorzugsaktien des Konzerns legten im Tagesverlauf sogar zu.

Aktuell eher nicht, grundsätzlich ist das aber nicht ausgeschlossen.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt in Sachen Diesel gegen einzelne Daimler-Mitarbeiter wegen des Verdachts des Betrugs und der strafbaren Werbung. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen das ganze Unternehmen wie bei VW, an dessen Ende eine Geldbuße stehen kann, gibt es derzeit laut Staatsanwaltschaft nicht. Es werde allerdings fortlaufend geprüft, ob eines eröffnet werde - das sei jederzeit möglich, auch parallel zu den strafrechtlichen Ermittlungen. Und dann könnte auch Daimler eine Geldbuße drohen. Wie hoch die wäre, lässt sich aber nicht pauschal sagen. Das hängt maßgeblich davon ab, wie viel Gewinn das betroffene Unternehmen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft mit seinem ordnungswidrigen Verhalten erzielt hat.

In den USA können Verstöße gegen das Luftreinhaltegesetz „Clean Air Act“ nicht nur als zivilrechtliche Vergehen, sondern auch als kriminelle Verbrechen geahndet und entsprechend hart bestraft werden. Die USA warfen VW zudem Verschwörung und Betrug vor, der Konzern soll lange versucht haben, seine Abgas-Manipulationen zu vertuschen und die Ermittler an der Nase herumzuführen. Mit den harten Strafen sollte deshalb auch ein Zeichen gesetzt und eine klare Botschaft an andere Unternehmen gesendet werden, sich nicht mit der US-Justiz anzulegen. Zum Verhängnis wurde VW zudem das US-Rechtssystem, das Anwaltskanzleien lukrative Sammelklagen relativ einfach macht.

Nicht viel. Insgesamt muss sich der Konzern einem Sprecher zufolge noch mit gut 19 000 Klagen von VW-Kunden auseinandersetzen. Die Kläger fühlen sich von VW hinters Licht geführt und verlangen Schadenersatz oder wollen ihr Auto zurückgeben. Einige Anwälte werten das Bußgeld zwar nun als Vorentscheidung bei den Kundenklagen. Die Rechtswissenschaftlerin Caroline Meller-Hannich von der Universität Halle-Wittenberg sieht das jedoch anders: „Unmittelbar hat das Bußgeld keine Auswirkungen auf die zivilrechtlichen Verfahren“, sagt sie. „Dass allein aufgrund des verhängten Bußgeldes nun Zivilprozesse gewonnen werden, ist sehr unwahrscheinlich.“

Bei der Bußgeldsumme hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig auch berücksichtigt, dass die Durchsetzung zivilrechtlicher Zahlungsansprüche von Bürgern gegen VW nicht gefährdet werden soll - VW sollte noch genug Geld übrig behalten, um möglichen Schadenersatz zu zahlen. Weitere Bußgeld- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren in Europa sind der Behörde zufolge jetzt aber schwierig, denn dabei gelte der Grundsatz: keine doppelte Strafe wegen derselben Tat.

Einige sind bereits in Haft. Zwei VW-Mitarbeiter wurden zu langjährigen Haftstrafen und hohen Geldbußen verurteilt. Insgesamt wurden bislang US-Strafanzeigen gegen neun ehemalige oder aktuelle Mitarbeiter des VW-Konzerns gestellt. Auch der frühere Vorstandschef Martin Winterkorn soll vor Gericht gebracht werden und wird von der US-Justiz per Haftbefehl gesucht. In Deutschland ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen 49 mutmaßlich Beteiligte am VW-Abgasskandal. Die Ermittlungen sollen im Sommer so weit sein, dass die Staatsanwaltschaft die Verteidiger in die Akten schauen lässt.

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